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Anmeldung der Tier- und Tierhalterdaten zur Registrierung bei ANIS- Für die Anmeldung bei ANIS ist die Tierarztpraxis zuständig, in der die Implantierung des Microchips vorgenommen wurde.
- ANIS stellt die Registrierungsgebühr der Tierarztpraxis in Rechnung.
- Auch die Daten bereits im Ausland gekennzeichneter Tiere (Microchip oder Tätowierungen) werden grundsätzlich (für Hunde ausschliesslich) von der Tierarztpraxis bei ANIS für die Registrierung angemeldet. Auch in diesem Fall werden die Gebühren der Tierarztpraxis in Rechnung gestellt.
- Für die Registrierung von aus dem Ausland importierten Hunden ist die Eidg. Verordnung über die Einfuhr von Heimtieren EHtV (Art. 13) massgebend.
- Nach erfolgter Registrierung erhält der Tierhalter automatisch eine Registrierungsbestätigung (Kleber für Heimtierausweis und Pet-Card) von ANIS.
- Für früher registrierte Tiere kann die Registrierungsbestätigung bei der ANIS-Geschäftsstelle angefordert werden. Formular an info@anis.ch.

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