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Kennzeichnung und Registrierung in der Schweiz

Seit 1. 1. 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und bei ANIS registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.

Welpen müssen spätestens mit drei Monaten - aber in jedem Fall bevor sie ihren Geburtsort verlassen - in einer Tierarztpraxis mit einem Chip gekennzeichnet und bei ANIS registriert werden.