Datenbanken
Die Daten von jedem gekennzeichneten Hund werden in einer Datenbank erfasst. Der Eigentümer resp. der Halter erhält einen Ausweis mit den Kennzeichnungsdaten für seinen Hund.
Der entsprechende Gesetzesartikel (Art. 17, TSV) sieht keine zentrale Datenbank vor, sondern überlässt die Verantwortung den Kantonen. Im Auftrag der Kantone führt ANIS aber eine zentrale Datenbank, getragen vom Schweizer Tierschutz, der Gesellschaft Schweizerischer Tierärztinnen und Tierärzte, der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft und der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin.
(www.bvet.admin.ch) 
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