Vorschriften für Reisen in der EU und in die Schweiz
Bei Reisen in der EU - und auch in die Schweiz, wenn der Halter nicht in der Schweiz Wohnsitz hat - mit Hunden, Katzen und Hausmardern (Frettchen) ist die Kennzeichnung mit einem ISO-konformen Microchip (15-stellige Zahl ohne Buchstaben) vorgeschrieben. Lesbare Tätowierungen werden noch bis Ende Juni 2011 akzeptiert.
Bei Reisen in der EU - und in der Schweiz, wenn der Halter nicht in der Schweiz Wohnsitz hat - muss auch der Heimtierausweis mitgeführt werden. Heimtierausweise werden von Tierärztinnen/Tierärzten ausgestellt.
Bei der Rückkehr von Reisen mit Hunden und Katzen in Länder mit nachgewiesener urbaner Tollwut gelten gesonderte Bestimmungen. Die Details dazu finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen (www.bvet.admin.ch). 
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